Volkshochschule Gladbeck |
Friedrichstr. 55 |
45964 Gladbeck

Entgeltordnung der Volkshochschule Gladbeck

Der Rat der Stadt Gladbeck hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 folgende Neufassung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Gladbeck, zuletzt geändert am 05.12.2014, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Gladbeck, Ausgabe 22/14 vom 16.12.2014, beschlossen:

§ 1 Entgelte

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule der Stadt Gladbeck (VHS) werden privatrechtliche Entgelte und Umlagen nach den jeweils gültigen Entgelttarifen erhoben. Dabei umfasst eine Unterrichtsstunde die Dauer von 45 Minuten.

§ 2 Tarife

(1)    Die Entgelte betragen, soweit in dieser Entgeltordnung nicht anders geregelt, für

1.1        Kurse, Lehrgänge, Seminare

1.1.1    Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache je Unterrichtsstunde: 2,20 - 6,00 €
1.1.2    Datenverarbeitung je Unterrichtsstunde: 3,50 - 6,00 €
            Soweit Lehrveranstaltungen nach dem Sozialgesetzbuch III oder anderen Normen förderungsfähig sind, werden die jeweils anerkennungsfähigen Entgelte berechnet.
1.1.3    In den übrigen Kursen, Lehrgängen und Seminaren je Unterrichtsstunde: 2,80 - 5,00 €
           
1.2       Einzelveranstaltungen/Vorträge: 6,00 - 20,00 €
       
1.3       Veranstaltungen des Kommunalen Kinos

1.3.1   je Spielfilm 6,60 €
1.3.2   Viererkarte 22,00 €

(2)   Bei Veranstaltungen, in denen Kosten für Verbrauchsmaterialien oder spezielle veranstaltungsbedingte Sachleistungen entstehen, ist von den Teilnehmern eine Umlage zu zahlen, die der voraussichtlichen Höhe der tatsächlichen Kosten entspricht.

§ 3 Entgeltfreie Veranstaltungen

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Hauptschulabschluss und zum Mittleren Schul- abschluss, Veranstaltungen zur politischen und sozialen Bildung sowie für Alphabetisierung sind entgeltfrei.

§ 4 Ermäßigungen

(1) Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten auf das Entgelt nach § 2 Abs. 1 folgende Ermäßigungen:

- Inhaberinnen und Inhaber der Gladbeck-Card oder vergleichbarer Dokumente anderer Gemeinden eine Ermäßigung von 75 %

- Schülerinnen und Schüler, Vollzeitstudentinnen und Vollzeitstudenten oder Auszubildende eine Ermäßigung von 50 %

- Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr eine Ermäßigung von 50 %.

(2) Bevor Inhaberinnen und Inhaber der Gladbeck- Card oder vergleichbarer Dokumente anderer Gemeinden die genannte Vergünstigung in Anspruch nehmen können, sind vorrangig Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) einzusetzen. Dies betrifft Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des18. Lebensjahres, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II / SGB XII / BKGG haben.

 

§ 5 Fälligkeit / Rücktritt

(1) Die Entgelte und Umlagen werden beider Anmeldung fällig. Die Anmeldung ist bei Einzelveranstaltungen und Seminaren vor deren Beginn, bei Kursen und Lehrgängen spätestens vor Beginn des zweiten Unterrichtstermins vorzunehmen.

(2) Bei Einzelveranstaltungen und Veranstaltungen des Kommunalen Kinos ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich, bei Seminaren nur bis zum Anmeldeschluss, bei Kursen und Lehrgängen nur vor Beginn des zweiten Unterrichtstermins.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Durchführung der von der VHS geplanten Veranstaltungen oder auf Leitung der Veranstaltungen durch bestimmte Personen entsteht durch die Anmeldung und die Zahlung der Entgelte nicht.

 

§ 6 Mindestteilnehmerzahl / Erstattungen

(1) Von der VHS geplante Veranstaltungen werden nur durchgeführt, wenn sich mindestens 10Personen, bei Gymnastik- und Fitnesskursen mindestens 15 Personen, angemeldet haben.

(2) Ausnahmen können zugelassen werden,- wenn eine Veranstaltung des vorhergehenden Semesters fortgesetzt wird oder

- wenn kein vergleichbares Unterrichtsangebot besteht oder

- wenn aus sonstigen Gründen die Durchführung der Veranstaltung sinnvoll und vertretbar ist.

Die Ausnahmen sind an die Vereinbarung eines angehobenen Entgelts gebunden. In der Regel muss von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Entgelt für 10 Vollzahler(bei Gymnastik- und Fitnesskursen für 15Vollzahler) aufgebracht werden.

(3) Für ausgefallene Veranstaltungen, Unterrichtsstunden u. ä. erhält der Teilnehmer auf Antrag bereits bezahltes Entgelt bei Totalausfall ganz, bei Teilausfall anteilig erstattet.

 

§ 7 Einzelfallregelung

In begründeten Einzelfällen kann der Bürgermeister Regelungen treffen, die von den Vorschriften und Tarifen in §§ 2 – 6 abweichen.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Volkshochschule Gladbeck vom 12.07.2001, zuletzt geändert am 05.12.2014, außer Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die Änderung der Entgeltordnung für dieVolkshochschule der Stadt Gladbeck vom15.12.2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen der Entgeltordnung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,

c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Gladbeck, 22.12.2022

WEICHELT
-Erster Beigeordneter-

 

Die Entgeltordnung der VHS Gladbeck ist auch als Adobe PDF-Dokument verfügbar.

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