viele von Ihnen sind an unserer oder auch anderen Volkshochschulen freiberuflich tätig und infolge der anhaltenden Corona-Krise besonders von Honorarausfällen betroffen. Um diese Einkommensausfälle kurzfristig kompensieren zu können, hat die Landesregierung im Rahmen des Programms „NRW-Soforthilfe 2020“ ab heute die Möglichkeit für sog. „Solo-Selbstständige in Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung“ geschaffen, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Solo-Selbstständige sind demnach antragsberechtigt, wenn sie mit ihrer selbstständigen Tätigkeit das Haupteinkommen erzielen! Der Antrag ist ausschließlich online auf der Website www.wirtschaft.nrw/corona bis zum 30.04.2020 zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit!
Dirk Langer
VHS-Leiter