Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, in der vom 24. November 2021 gültigen Fassung, erlaubt der VHS ab sofort den Kurs- und Veranstaltungsbetrieb unter der bisherigen 3G-Regel für geimpfte, genesene oder getestete Teilnehmende, nur noch in den folgenden Angeboten der beruflichen und politischen Bildung, den nachholenden Schulabschlüssen des Zweiten Bildungswegs, den Alphabetisierungs- sowie den Integrationskursen und den damit verbundenen Prüfungen.
Für Kurse und Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen, wie z. B. Gesundheitsbildung, Umweltbildung, Fremdsprachen, kulturelle Bildung oder Veranstaltungen der Volkshochschule im Lesecafé der Stadtbücherei bzw. der Mathias-Jakobs-Stadthalle gilt ab sofort die 2G-Regel, d. h. es können nur noch geimpfte oder genesene Teilnehmerinnen und Teilnehmer diese Angebote besuchen.
Sollte aufgrund dieser Änderung jemand seine bereits gebuchte Veranstaltung oder seinen Kurs nicht mehr besuchen oder fortsetzen können, weil er bis jetzt ausschließlich über einen gültigen Testnachweis verfügte, so kann der Betrag entweder als Guthaben verbucht oder in der Geschäftsstelle der Volkshochschule erstattet werden. Sie erreichen die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 02043-99 2415.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VHS-Team