Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 13. Januar 2022 gelten die folgenden Regelungen für den VHS-Kursbetrieb.
Die Teilnahme an unseren Kursen und Veranstaltungen ist nur mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung (2G) möglich. Für den gesamten Aufenthalt in den Gebäuden gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (auch am Platz), unabhängig vom Abstand zu anderen Personen.
Teilnehmende unserer Gesundheitskurse (Fitness, Prävention, Entspannung), des VHS-Chors, der Gitarrenkurse und der Kochkurse müssen zu jedem Termin zusätzlich einen zertifizierten negativen Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen oder geboostert sein (2G+). Nur in diesen Kursen entfällt die Maskenpflicht.
Die 3G-Regel (Impfung, Genesung oder Negativtest) gilt weiterhin in unseren Angeboten der beruflichen und politischen Bildung, den Schulabschlusslehrgängen, den Alphabetisierungs- und Integrationskursen sowie den damit verbundenen Prüfungen.
Halten Sie bitte zu allen Veranstaltungen für die Einlasskontrolle auch ein amtliches Ausweisdokument bereit!
Darüber hinaus möchten wir Sie auf die aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzregeln in der Volkshochschule hinweisen:
- Tragen Sie bitte eine medizinische Maske in den Gebäuden, auf den Fluren und am Sitzplatz
- Nutzen Sie die bereitgestellten Möglichkeiten zur Händedesinfektion
- Vermeiden Sie Körperkontakt zu fremden Personen
- Verzichten Sie auf den Austausch von Schreibmaterialien oder Werkzeugen
- Berücksichtigen Sie die Einhaltung der Husten- und Niesetikette: Husten oder niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
- Achten Sie bitte auch auf eine regelmäßige Durchlüftung der Kursräume.
Ihr VHS-Team