Volkshochschule Gladbeck |
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Corona-Schutzverordnung vom 4. März 2022

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

ab dem 4. März ist eine neue Corona-Schutzverordnung des Landes in Kraft getreten, die auch Auswirkungen auf unseren Kurs- und Veranstaltungsbetrieb im laufenden Frühjahrsemester hat.

Für die Teilnahme an unseren Kursen, Einzelterminen und Tagesfahrten gilt nun wieder die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) sowie weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske am Platz. Das negative Ergebnis eines bescheinigten Schnelltests darf nicht älter als 24 Stunden sein. Auch der Besuch des Kommunalen Kinos ist wieder mit einem tagesaktuellen Test möglich!

In den Kursangeboten, in denen das Tragen einer medizinischen Maske nicht möglich ist, gilt weiterhin die 2G plus-Regel. Hierzu zählen der VHS-Chor, Kochkurse, Kurse der Gesundheitsbildung und die Gitarrenkurse.

Ihr VHS-Team

VHS zertifiziert

CERTQUA – Zertifizierung nach ISO 9001, ISO 29990 und AZAV

Mit Unterstützung von

REACT EU - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

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