Volkshochschule Gladbeck |
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Wann sind Kinder für ihre alten Eltern unterhaltspflichtig?

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt, welche Brisanz diese Frage hat. Wenn die Rente oder eigenes Einkommen der Eltern nicht ausreicht, müssen erwachsene Kinder die Heim- oder Pflegekosten von Mutter und Vater selbst dann tragen, wenn die Eltern vor Jahrzehnten den Kontakt abgebrochen haben. Die VHS lädt zu einer Abendveranstaltung am 22. Mai (18.00 – 20.30 Uhr) ein, wenn Thomas Rüller im Haus der VHS über das Thema „Unterhaltspflicht gegenüber Eltern“ spricht. Aus seiner Praxis als Rechtsanwalt und Notar wird er darstellen, in welchen Fällen die Kinder gegenüber ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind und wann nicht. Die Veranstaltung findet im Haus der VHS (Friedrichstr. 55) statt. Vorverkauf 5,00 €/Abendkasse 6,00 €.

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