2019 feiern die Volkshochschulen in Deutschland ihr 100-jähriges Bestehen. Auch wenn die Wurzeln bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen, setzt das Jahr 1919 den Grundstein für die Entwicklung der Weiterbildung in öffentlicher Verantwortung. In Artikel 148 der Weimarer Verfassung heißt es:
„Das Volksbildungswesen, einschließlich der Volkshochschulen, soll von Reich, Ländern und Gemeinden gefördert werden.“ Die Weiterbildung erhielt damit erstmals Verfassungsrang, sie wurde zum Bestandteil des öffentlichen Bildungssystems. Dies löste deutschlandweit eine Welle von Volkshochschulgründungen aus.
Auch in Gladbeck wurde 1919 nach dem Ende des Ersten Weltkriegs eine erste Volkshochschule gegründet. Zu den Lehrpersonen gehörten die bekannten Gladbecker Studienräte Dr. Ludwig Bette und Dr. Franz Rodeck. Trotz einiger Anfangserfolge musste diese Volkshochschule bei sinkenden Besucherzahlen und unter dem Eindruck der politisch- ökonomischen Probleme in der Weimarer Republik ihre Arbeit 1923 wieder einstellen.
Zur Neugründung der VHS kam es in Gladbeck am 7.10.1946, also knapp 1 ½ Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Nach bescheidenen Anfängen wurde die Volkshochschule in städtischer Trägerschaft kontinuierlich ausgebaut – zum heutigen kommunalen Weiterbildungszentrum in Gladbeck.